Hinweise - Skikurs

Radstadt
Wagrain
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Hinweise

Hinweise


  • Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihr Kind für diese Winterwoche nicht übermäßig Süßigkeiten und Knabbereien mitnimmt bzw. durch überhöhtes mitgenommenes Taschengeld vor Ort entsprechend einkauft. Abgesehen von vielen Problemen, mit denen wir vor Ort zu kämpfen haben (Übelkeit, Appetitlosigkeit zu den geregelten Essenszeiten, Berge von Süßigkeiten auf den Zimmern), bewerten wir den ungezügelten Konsum von Süßigkeiten und auch Süßgetränken (z.B. Cola, Fanta etc.) als kontraproduktiv zu einer gesundheitsbewussten Ernährung.



  • Alle Schüler und Schülerinnen müssen beim Skifahren einen Helm tragen. HELMPFLICHT!!!



  • Alle Snowboarder müssen Kopf und Handgelenke schützen. Es empfiehlt sich darüber hinaus auch Ellbogen und Rücken durch Protektoren zu schützen!



  • Wir raten zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, weil bei Erkrankung (nicht Unfall!) die GUV für die Kosten nicht aufkommt.



  • Achten Sie darauf, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse die Europäische Versicherungskarte anfordern! Nur über diese kann in Österreich direkt mit dem Arzt/Krankenhaus abgerechnet werden.



  • Mit der Abgabe der Skikursanmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass


- Ihr Kind Liftanlagen und Bergbahnen benutzen darf.
- Ihr Kind mit besonderem Übungsauftrag an überschaubaren Hängen eigenständig Stil und Technik vertiefen kann.
- die Skibindung Ihres Kindes nach IAS-Richtlinien überprüft bzw. eingestellt wurde.
- Ihrem Kind die Einstellung der Bindung bei offensichtlicher Fehlauslösung vom Lehrer zur Abwendung einer Gefahr korrigiert werden darf.
- Ihr Kind unter Aufsicht einer Lehrperson zum Schlittschuhlaufen, Rodeln, Schwimmen oder zur Nachtwanderung gehen darf.
- Ihr Kind in der Freizeit zu festgesetzten Zeiten, in festen Gruppen und mit klaren Anweisungen sich außerhalb des Hauses in der näheren Umgebung ohne Aufsicht bewegen darf (Ski- und  Snowboardfahren ist untersagt!).
- Sie zur Kenntnis nehmen und Ihr Kind informieren, dass die Jugendschutzbestimmungen (Alkohol-, Nikotingenuss, Ausgehzeiten, etc.) eingehalten werden.
- Ihr Kind bei schweren Verfehlungen auf Ihre Kosten vorzeitig nach Hause geschickt werden kann.

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